Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-Dienstleistung „Archive Ninja“, bereitgestellt durch die Sunnyside UP GmbH, Industriestrasse 60b, 4144 Arlesheim, Schweiz (nachfolgend „Anbieter“).
Die AGB regeln die Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Fassung, sofern nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffen wurden.
Mit dem Abschluss eines Vertrages – insbesondere durch die Registrierung eines Benutzerkontos, den Klick auf „Ich akzeptiere die AGB“ oder den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements – erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsabschluss
Angebot: Die Nutzung der Dienste entsteht durch den Abschluss eines Abonnementvertrags über die Online-Bestellung, ein Angebot des Kunden oder eine schriftliche Vereinbarung.
Akzeptanz: Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande.
Account: Für die Nutzung ist ein Benutzerkonto erforderlich. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
2.1 Angebot
Die Nutzung von Archive Ninja setzt den Abschluss eines Abonnementvertrags voraus. Der Vertrag kommt zustande durch:
eine Online-Bestellung über die Website des Anbieters,
ein Angebot des Kunden, das vom Anbieter angenommen wird, oder
eine schriftliche Individualvereinbarung.
2.2 Annahme
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Anbieter die Bestellung oder das Angebot bestätigt oder dem Kunden den Zugang zur Software bereitstellt.
2.3 Benutzerkonto
Für die Nutzung von Archive Ninja ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Dienstleistung
Archive Ninja ist eine Softwarelösung zur strukturierten Extraktion und Aufbereitung von Dokumenten (z. B. Belege, Rechnungen) aus Drittplattformen. Die konkrete Ausgestaltung der Leistung kann abhängig vom Betriebssystem, der Systemarchitektur oder technischen Rahmenbedingungen variieren.
3.2 Keine Datenspeicherung
Archive Ninja speichert keine Dokumente oder Nutzerdaten dauerhaft. Die Software dient ausschliesslich der temporären Verarbeitung und dem Export der vom Kunden initiierten Daten zur lokalen Speicherung oder zur Übergabe an Dritte.
3.3 Kompatibilität und Systemanforderungen
Archive Ninja wird als Softwareanwendung bereitgestellt. Zum Zeitpunkt der Bereitstellung wird die Nutzung auf folgenden Systemen unterstützt:
Windows
macOS (Apple Silicon)
macOS (Apple Intel)
Der Anbieter behält sich vor, unterstützte Systeme weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzuschränken. Eine Gewährleistung für die Nutzung auf nicht ausdrücklich unterstützten Systemen oder veralteten Versionen besteht nicht.
4. Nutzungsrechte
4.1 Lizenz
Der Anbieter gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht, Archive Ninja im Rahmen des gebuchten Abonnements zu verwenden.
4.2 Zweckbindung
Die Nutzung ist ausschliesslich für interne geschäftliche Zwecke des Kunden zulässig. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung der Software ist untersagt.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
5.2 Verantwortung für Nutzer
Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto erfolgen, einschliesslich der Nutzung durch autorisierte Mitarbeitende oder Dritte.
5.3 Unzulässige Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
automatisiertes Auslesen (Scraping),
Reverse Engineering,
Umgehung technischer Schutzmassnahmen,
Nutzung in rechtswidriger oder missbräuchlicher Weise.
5.4 Fair Use (angemessene Nutzung)
Die Nutzung von Archive Ninja unterliegt dem Grundsatz der fairen und angemessenen Nutzung („Fair Use“).
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich in einem Umfang zu nutzen, der dem gebuchten Abonnementmodell, dem vorgesehenen Einsatzzweck sowie einer durchschnittlichen, sachgerechten Nutzung entspricht.
Eine Nutzung gilt insbesondere dann als nicht fair oder missbräuchlich, wenn sie:
eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Abrufen, Verarbeitungen oder Zugriffen verursacht, die die Systemstabilität, Sicherheit oder Performance der Software beeinträchtigen kann,
darauf abzielt, technische oder wirtschaftliche Beschränkungen des Abonnementmodells zu umgehen,
zu einer unverhältnismässigen Belastung der Infrastruktur des Anbieters führt,
automatisiert, massenhaft oder systematisch erfolgt, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist.
Der Anbieter behält sich vor, bei Feststellung einer nicht fairen Nutzung:
den Kunden über das auffällige Nutzungsverhalten zu informieren,
angemessene technische Massnahmen zur Begrenzung der Nutzung zu ergreifen,
die Nutzung vorübergehend einzuschränken oder
dem Kunden ein angepasstes Abonnement oder eine individuelle Vereinbarung anzubieten.
Eine dauerhafte Sperrung oder Kündigung aus Gründen der Fair-Use-Verletzung erfolgt nur, wenn der Kunde trotz vorheriger Abmahnung sein Nutzungsverhalten nicht innerhalb einer angemessenen Frist anpasst oder die Nutzung schwerwiegend missbräuchlich ist.
Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Nutzung kann jedoch nicht garantiert werden.
Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Software vorübergehend einzuschränken, insbesondere für Wartungsarbeiten, Updates oder aus technischen Gründen.
7. Preise und Zahlung
7.1 Preise
Die jeweils gültigen Preise, Abonnementmodelle und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Preisseite auf archiveninja.ch oder aus einer individuellen Vereinbarung.
7.2 Zahlungsweise
Die Abrechnung erfolgt gemäss dem gewählten Abonnementplan, in der Regel jährlich im Voraus.
7.3 Zahlungsverzug und Kulanzfrist
Bei der Verlängerung eines kostenpflichtigen Abonnements ist der geschuldete Betrag zum Zeitpunkt der Abrechnung fällig.
Sollte eine Zahlung im Rahmen der automatischen Verlängerung nicht erfolgreich sein, gewährt der Anbieter eine Kulanzfrist von 14 Tagen, während der die Dienste weiterhin nutzbar bleiben.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Archive Ninja vorübergehend zu sperren oder die Dienste einzustellen, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist.
8. Kündigung / Laufzeit
8.1 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnement und beträgt in der Regel ein Jahr.
8.2 Kündigung
Die Kündigung muss fristgerecht über das Member-Login auf archiveninja.ch erfolgen. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt.
9. Haftung / Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag begrenzt, den der Kunde im letzten Vertragsjahr an den Anbieter bezahlt hat. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz / Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters.
Der Anbieter behandelt sämtliche Daten vertraulich und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.archiveninja.ch/legal/datenschutz
11. Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig per E-Mail oder über das Kundenportal mitgeteilt.
Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht, gelten diese als akzeptiert.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Basel-Landschaft.
